Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STARDUST-QUILTS

 

1. Präambel

1.1. Die Stardust-Quilts, im Folgenden Auftragnehmer genannt, nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages durchführt.

1.2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

1.3. Irgendwelche gegenteiligen Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – auch wenn ihnen nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen wird – haben keine Gültigkeit und werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4. Die Auftraggeber erklären ihre vorbehaltlose Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen auch dadurch, dass sie unsere Lieferungen, Leistungen und Leistungserbringungen zulassen und diese annehmen. Vertragserfüllungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.5. Sonstige Abreden und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ein einvernehmliches Abgehen von der vereinbarten Form der Schriftlichkeit gilt ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss, Preise

2.1. Alle Angebote sind – sofern nichts anderes festgehalten – unverbindlich und freibleibend. Mit dem Erscheinen neuer Preise werden alle vorherigen Preise ungültig.

2.2. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2.3. Die genannten Preise gelten exklusive Transport- und Versicherungskosten, allfälliger Verpackungsmaterialkosten und gelten nur dann, sofern die gesamte angebotene Menge abgenommen wird. Die genannten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise in der jeweils angegebenen Verpackungseinheit und sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die am Tage der Lieferung in Geltung stehenden Verkaufspreise zur Verrechnung. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber. Etwaige gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und werden nicht auch für etwaige Folgeaufträge bzw –lieferungen gewährt.

2.4. Abänderungen im Design-, Produkt- und technischen Bereich behalten wir uns vor. Alle technischen Angaben, Daten und Abmessungen erfolgen mit Vorbehalt (Angaben der Hersteller). Wir behalten uns vor, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes die Produkte (inklusive Drittprodukte) zu ändern, soweit die Änderungen geringfügig sind und die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.

2.5. Gutscheine: Barablösung ausgeschlossen; bei Verlust jeglicher Art, Unlesbarkeit oder Beschädigung wird kein Ersatz geleistet. Nicht für den Kauf von Gutscheinen verwendbar und nicht mit Rabatten aller Art kombinierbar oder einlösbar. Ein Weiterverkauf ist unzulässig.

3. Gefahrenübergang und Lieferung

3.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist jedenfalls der Geschäftssitz des Auftragnehmers, gleichgültig ob die Ware durch Selbstabholung, durch einen Botendienst oder per Post an den Auftraggeber übergeben wird.

3.2. Für den Fall des Versendungskaufes steht es dem Auftragnehmer frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Die gewählte Art der Versendung gilt vom Auftraggeber als genehmigt. Für Verbraucher gelten verkehrsübliche Versendungen (Transportmittel des Auftragnehmers, Botendienste, Frächter oder Spediteure) als genehmigt.

3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Falle einer Selbstabholung in Verzug steht. Hat der Verbraucher die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Verbrauchers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; dies falls gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.

3.4. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind möglich.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, vorzunehmen. Angekündigte Liefertermine sind, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, unverbindlich. Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages.

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und berechtigen ihn die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus irgendwelche Ersatzansprüche entstünden.

3.6.  Wird eine vom Auftragnehmer verbindlich vereinbarte Lieferfrist wegen eines von diesem zu vertretenden Grundes überschritten, kann der Auftraggeber Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen bzw. bei Sonderbestellware unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung, jedoch ohne irgendwelche Zinsansprüche.

3.7. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder mit Bezahlung per Kreditkarte.

4. Toleranzen

Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten.

5. Kostenvoranschlag

5.1. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

5.2. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

6. Rücktrittsrecht, Freizeichnung und Storno

6.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne irgendeine Nachfristsetzung vom Vertrag insbesondere bei nachstehenden wichtigen Gründen wie folgt zurückzutreten:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers, wobei dies auch bei Verzug der Zahlungen von Teillieferungen gilt sowie überdies auch bei Verzug von Forderungen aus anderen Verträgen sowie anderen Bestellungen in der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber;
  • soweit sich die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beim Auftraggeber verschlechtert haben und die Voraussetzungen der Unsicherheitseinrede vorliegen, zudem auch bei Insolvenz des Auftraggebers;
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage im Sinne der clausula rebus sic stantibus;
  • bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und eine Ausführung unzumutbar machen sowie bei technischer Unmöglichkeit des Einsatzes der Produkte des Auftragnehmers;
  • mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers.

6.2. Für all diese Fälle ist der sofortige Rücktritt ohne Nachfristsetzung möglich, der Auftraggeber verzichtet für diese Fälle auf jegliche Schadenersatzverpflichtungen und erklärt unwiderruflich, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei zu zeichnen.

6.3. Der Auftragnehmer ist für den Fall des Rücktrittes berechtigt, die bisher erbrachten Vorleistungen und Leistungen angemessen in Rechnung zu stellen und ist der Auftraggeber verpflichtet, hierfür Zahlungen zu leisten.

6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – allfälligen Stornierungswünschen des Auftraggebers nachzukommen. Diesbezüglich ist jedoch eine spezielle Stornierungsvereinbarung notwendig, dies in schriftlicher Form.

Für den Fall des rechtswirksamen Zustandekommens einer derartigen Stornierungsvereinbarung gilt jedenfalls vorweg als vereinbart, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, 15 % des vereinbarten Auftragswertes geltend zu machen und zur Verrechnung zu bringen.

6.5. Bei maßangefertigten Waren besteht weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht des Auftraggebers.

7. Gewährleistung bei Lieferung

7.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass sie nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden waren (offenbare Gebrauchs- oder Abnützungserscheinungen, offenkundige Fehlbehandlungen etc.).

Dem Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die vom Auftragnehmer angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können.

7.2. Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch den Auftragnehmer deren Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen zu kontrollieren.

7.3. Die gelieferte Ware ist sofort bei Übergabe an den Auftraggeber, seinen Boten oder seinen Frächter mit der gemäß §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei einer Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel detailliert binnen einer Woche ab Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer einlangend gerügt werden.

Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten ebenfalls jegliche Gewährleistung entfällt.

7.4. Es gilt eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr als vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Auftraggeber bekannt wird. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf kostenlose Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist, sofern dieser die Mangelhaftigkeit der Lieferung nachweist. Ein anderer oder ein weiterer Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung, besteht nicht, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird.

7.5. Ob die Mangelhaftigkeit durch Verbesserung oder Austausch behoben wird, obliegt der Wahl des Auftragnehmers.

7.6. Den Auftraggeber trifft entgegen § 924 ABGB die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.7. Produkttechnische Auskünfte des Auftragnehmers sind ohne Gewähr und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, wobei Grundlage hierfür die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegebene Problemdarstellungen sind, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Auftragnehmer bei sonstigem Haftungsausschluss ausgeht.

7.8. Die Gewährleistungsverpflichtungen erstrecken sich nicht auf Mängel, welche nach der Übergabe entstanden sind und vom Auftraggeber in seiner Risikosphäre durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs, ungewöhnlichen Ereignissen oder auf dem Transport entstehen.

7.9.  Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zugestimmt haben, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Auftraggeber getragen. Sollte die Ware jedoch nicht im Originalzustand zurückgesendet werden, wird eine angemessene Wertminderung von uns an den Auftraggeber verrechnet.

8. Schadenersatz und Produkthaftung bei Lieferung

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für jene Schäden – dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten – soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen kausal beruhen, eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt als ausgeschlossen.

8.2. Jeglicher Schadenersatz wird zudem betragsmäßig eingeschränkt, wobei die höchstmögliche Schadenersatzsumme jedenfalls mit 5 % der Auftragssumme beschränkt ist.

8.3.  Eine Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt als ausgeschlossen. Wegen eines Mangels selbst kann der Auftraggeber auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen.

8.4. Regressforderungen im Sinn des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich der Auftragnehmer über schriftliches Verlangen dem Auftraggeber den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben.

8.5. Bei höherer Gewalt gilt jegliche Haftung des Auftragnehmers als ausgeschlossen.

8.6.  Auf die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers wird hingewiesen.

Der Auftraggeber nimmt diese Haftungseinschränkungen als vereinbart an.

9. Zahlung

9.1. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

9.2. Die Stardust Quilts behält sich das Recht vor, eine 50%ige Anzahlung zu verlangen. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.

9.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

9.4. Wurde keine andere Zahlungsvereinbarung, insbesondere Skontovereinbarung getroffen, sind Zahlungen nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.

9.5. Gerät der Auftraggeber auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug, so kann der Auftragnehmer wahlweise

  • die Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtung aufschieben;
  • eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
  • den noch offenen Kaufpreis mit Terminverlust belegen sowie allfällige Skonti oder Rabatte für noch ausstehende Teilleistungen für hinfällig erklären und
  • ab Fälligkeit Verzugszinsen in Anrechnung bringen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.

9.6. Allfällige Verzugszinsen sind vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugszinsenschadens zumindest in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB in Anrechnung bringen. Ist der Auftraggeber Verbraucher sind allfällige Verzugszinsen mit 5 % p.a. in Anrechnung zu bringen.

9.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

9.8. Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, sowie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

9.9. Bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

9.10. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Mahnungs- und Inkassospesen des Auftragnehmers zu tragen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

10.2. Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung durch den Auftraggeber – und zwar auch insoweit, als die Leistungen verarbeitet sind – tritt somit der Auftraggeber im Übrigen schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche (insbesondere auch den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung) gegen Dritte, soweit diese auch durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche an den Auftragnehmer sicherungshalber ab und ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten spätestens bei Vertragsabschluss hierüber unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und auch in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk über die entsprechende Abtretung zu setzen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

10.4. Sollte auf die noch im Eigentum des Auftragnehmers stehende Ware durch Dritte zugegriffen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem etwaigen Besitzwechsel sofort mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht. Der Auftraggeber haftet für alle Unkosten, welche zur Abwendung einer solchen Pfändung aufgewendet werden müssen.

10.5. Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe des im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware zu verlangen und diese abzuholen, ohne dass hierdurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.

10.6. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und sofern diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. Es sei denn, der Auftragnehmer ist Verbraucher und diese Gegenansprüche stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers, sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.

12. Widerrufsrecht und Konsumentenschutzbestimmungen

Verbrauchern im Sinne des KSchG steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu:

12.1. Der Verbraucher hat das Recht, einen mit dem Auftragnehmer im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

12.2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage

  1. a) ab dem Tag (im Fall eines Kaufvertrages), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat; oder
  2. b) ab dem Tag (im Fall eines Vertrages über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat; oder
  3. c) ab dem Tag (im Fall eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat; oder
  4. d) ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen.

12.3. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

  1. a) Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  2. b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  3. c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  4. d) Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  5. e) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften, u.a.

12.4. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, dem Aufragnehmer zukommen lassen. Die Erklärung des Widerrufs ist an keine Form gebunden, kann daher durch Anruf, Brief, Telefax oder E-Mail an den Auftragnehmer erfolgen. Die Kontaktdaten lauten:

Stardust Quilts, Juliane Beham

Atzelsdorf 25

A-3372 Blindenmarkt

Tel.: +43 676 639 16 62

E-Mail: juliane_b7@hotmail.com

Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. – Muster Wiederrufsformular zum Download

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung der Frist mit einbezogen.

12.5. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs 1 haben Zug um Zug

  1. a) der Auftragnehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
  2. b) der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Verbraucher zu tragen sind) und dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.

Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über seinen Widerruf unterrichtete an die unter Punkt 12.4. angeführte Adresse zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Hat der Verbraucher verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so hat er dem Auftragnehmer für die von ihm bis zum Eingang der Erklärung über den Widerruf erbrachten Leistungen vom vertraglich vereinbarten Gesamtpreis einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausdrücklich vereinbart. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtszuständigkeiten.

13.2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

14. Datenschutz und Adressenänderung

14.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl l Nr 165/1999 idgF gespeichert und verarbeitet werden können. Die elektronisch erfassten und personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich interner Zwecke des Auftragnehmers.

14.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

15.2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegen Irrtums und Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten.

16. Copyright, Inhalte, etc.

16.1. Unvorhersehbare Lieferengpässe, Preisänderungen, Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf müssen wir uns vorbehalten.

16.2. Sämtliche Inhalte wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen keinerlei Garantie für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit bzw. Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber uns, die sich auf Schäden welcher Art auch immer beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von uns kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne Seiten oder das gesamte Online-Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern und zu ergänzen, sowie die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

16.3. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den auf der Website dargestellten Produkten und Leistungen. Das gilt insbesondere für Preisangaben sowie Produktbeschreibungen. Die erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Gleiches gilt für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

16.4. Wir behalten uns vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten jederzeit ohne Ankündigung vorzunehmen. Der Inhalt unserer Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung. Die Nutzung sämtlicher hier aufgeführten Informationen fallen ausschließlich unter österreichisches Recht.